Gemeinsame Aufgaben Denkmalschutz und Bauträger
Die Aufgaben des Denkmalschutzes sind im Wesentlichen das Erkennen, Erhalten und Präsentieren von Denkmalen. Ob ein Denkmal erhalten werden kann, hängt von materiellen und gesellschaftlichen Faktoren (Verkehrsplanung) ab. Die Tätigkeiten des Denkmalschutzes und der –pflege reichen von der handwerklichen Instandsetzung über naturwissenschaftliche Grundlagenforschung bis zur kulturellen Aufklärung und politischen Argumentation.
Die materiellen Eingriffe reichen dabei von einfachsten Erneuerungsarbeiten (Dach, Anstrich) über komplizierte Eingriffe (Statik) bis hin zu konservatorischen Spezialarbeiten wie zum Beispiel Schutzverglasungen. Baumaßnahmen an einem Denkmal erfordern spezielle Kenntnisse. Zusammenarbeit von Bauträgern und Denkmalbehörde sind dringend erforderlich. Zum Beispiel muss der Bauträger die Denkmalliste kennen, in der alle geschützten Objekte eingetragen sind.


