Steuerbestimmungen
Bei vermieteten Baudenkmalen wird die Investition in eine denkmalgeschützte Immobilie durch besondere steuerliche Anreize gefördert. Von den Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind, können im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jährlich bis zu neun Prozent – danach vier Jahre lang jährlich bis zu sieben Prozent abgeschrieben werden §7i EStG.
Der Altbauanteil wird mit zwei bis 2,5 Prozent abgeschrieben. Bei selbst genutzten Baudenkmalen beträgt der Sonderausgabenabzug für Baumaßnahmen an selbst genutzten Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten jährlich bis zu neun Prozent über zehn Jahre (§10f EStG). Voraussetzung ist in beiden Fällen die Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde, dass es sich um denkmalpflegerisch erforderliche Arbeiten handelt und diese nach den Vorgaben der Denkmalbehörde durchgeführt wurden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann für Denkmale die Grundsteuer erlassen werden (§ 32 GrStG). Darüber hinaus ist eine Senkung des Einheitswertes möglich, der die Höhe der Grundsteuer bestimmt. Pauschal werden von den Finanzbehörden fünf Prozent anerkannt. Die Behörden geben allerdings nicht immer grünes Licht. Nicht abzugsfähig sind zum Beispiel Außenanlagen. Steht lediglich die Fassade eines Gebäudes unter Denkmalschutz, ist auch nur diese förderungsfähig.
Absetzbar sind dagegen Sanierungen, die für eine sinnvolle Nutzung und den Gebäudeerhalt notwendig sind. Dazu gehört der Einbau von Heizung, Bad und Toilette. Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie können zum Beispiel auch die Baukosten für eine Tiefgarage von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass die Denkmalbehörde auch diese Aufwendungen in die für den Steuerabzug erforderliche Bescheinigung aufnimmt. An diese Einschätzung ist dann das Finanzamt gebunden. Ein kompetenter Bauträger kennt alle gesetzlichen, steuerlichen und denkmalpflegerischen Bestimmungen und sollte im Fall eines Erwerbs, einer Anmietung oder bei Baumaßnahmen für denkmalgeschützte Gebäude mit einbezogen werden.


